Einen Raucherbereich im Außenbereich normgerecht einzurichten bedeutet: ausreichend Abstand zu Gebäudeeingängen einhalten, eine wettergeschützte Überdachung bereitstellen und die Anforderungen des Nichtraucherschutzrechts sowie der Arbeitsstättenverordnung beachten. Die genauen Vorgaben hängen davon ab, ob es sich um einen betrieblichen oder öffentlichen Standort handelt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Planung, Ausstattung und rechtliche Pflichten.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Raucherbereiche im Außenbereich?
Für Raucherbereiche im Außenbereich gelten in Deutschland mehrere Rechtsgrundlagen gleichzeitig: das Bundesnichtraucherschutzgesetz, die jeweiligen Landesnichtraucherschutzgesetze sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit der zugehörigen Technischen Regel ASR A4.2. Zusammen regeln diese Vorschriften, wo geraucht werden darf, wie Bereiche abzugrenzen sind und welche Schutzpflichten Arbeitgeber gegenüber Nichtrauchern haben.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz gilt vor allem für Bundesbehörden und öffentliche Einrichtungen des Bundes. Für alle anderen Bereiche sind die Landesnichtraucherschutzgesetze maßgeblich, die von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Gemeinsam ist ihnen das Ziel: Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen, insbesondere in geschlossenen Räumen und an Eingangsbereichen.
Im betrieblichen Kontext ist die ASR A4.2 die zentrale technische Richtlinie. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und legt fest, wie Raucherbereiche baulich und organisatorisch zu gestalten sind, damit weder Mitarbeiter noch Besucher ungewollt Tabakrauch ausgesetzt werden.
Welchen Mindestabstand muss ein Raucherbereich zu Gebäudeeingängen einhalten?
Die ASR A4.2 empfiehlt für Raucherbereiche im Außenbereich einen Mindestabstand von mindestens einem Meter zu Gebäudeeingängen, Fenstern und Lüftungsöffnungen. In der Praxis empfehlen Arbeitsschutzexperten jedoch deutlich größere Abstände von fünf bis zehn Metern, um sicherzustellen, dass Rauch nicht in das Gebäudeinnere gelangt.
Entscheidend sind dabei die Windrichtung und die bauliche Situation vor Ort. Ein Raucherbereich, der zwar formal den Mindestabstand einhält, aber so positioniert ist, dass der Rauch regelmäßig in Richtung Eingang weht, erfüllt den Schutzzweck der Vorschrift nicht. Arbeitgeber sollten daher bei der Standortwahl auch die vorherrschenden Windverhältnisse berücksichtigen.
Für öffentliche Einrichtungen wie Bahnhöfe, Behörden oder Schulen können die Landesgesetze noch strengere Abstandsregelungen vorsehen. Es empfiehlt sich, die zuständige Behörde oder den Betriebsarzt frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Was muss ein normgerechter Raucherbereich im Freien baulich erfüllen?
Ein normgerechter Raucherbereich im Außenbereich muss klar abgegrenzt und eindeutig als Raucherzone gekennzeichnet sein, einen ausreichenden Wetterschutz bieten und so konstruiert sein, dass Rauch nicht in benachbarte Bereiche abzieht. Die ASR A4.2 fordert außerdem, dass der Bereich nicht zum Durchgangsweg für Nichtraucher werden darf.
Baulich bedeutet das konkret: Eine Überdachung schützt die Nutzer vor Regen und sorgt gleichzeitig für eine definierte räumliche Begrenzung. Dabei muss die Konstruktion so offen gestaltet sein, dass eine ausreichende Durchlüftung gewährleistet ist und sich kein Rauch staut. Vollständig geschlossene Kabinen, die keine Frischluft von außen zulassen, sind im Außenbereich in der Regel nicht zulässig, da sie als Innenraum eingestuft werden könnten.
Die Kennzeichnung des Raucherbereichs muss deutlich sichtbar sein, üblicherweise durch genormte Hinweisschilder. Gleichzeitig sollte der Bereich so positioniert sein, dass Nichtraucher ihn problemlos umgehen können, ohne dem Rauch ausgesetzt zu sein.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Raucherbereich bereitzustellen?
Nein, ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Raucherbereich bereitzustellen. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt lediglich vor, Nichtraucher vor Tabakrauch zu schützen. Ob und wie ein Raucherbereich eingerichtet wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers, solange dieser Schutzpflicht Genüge getan wird.
In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen dennoch für die Einrichtung eines Raucherunterstands im Außenbereich, weil unkontrolliertes Rauchen auf dem Betriebsgelände schwerer zu managen ist und zu Konflikten führen kann. Ein klar definierter Raucherbereich schafft Ordnung, schützt Nichtraucher zuverlässig und zeigt, dass der Arbeitgeber sowohl den Bedürfnissen rauchender als auch nichtrauchender Mitarbeiter Rechnung trägt.
Sobald ein Arbeitgeber jedoch einen Raucherbereich einrichtet, muss dieser den geltenden Vorschriften entsprechen. Die freiwillige Einrichtung begründet also die Pflicht zur normgerechten Ausführung.
Welche Ausstattung braucht ein Raucherunterstand für den Außenbereich?
Ein Raucherunterstand im Außenbereich benötigt mindestens eine stabile Überdachung zum Witterungsschutz, einen oder mehrere Aschenbecher oder Standascher, eine eindeutige Beschilderung sowie einen festen, rutschsicheren Untergrund. Ergänzend empfehlen sich Sitzmöglichkeiten und eine ausreichende Beleuchtung für die dunklen Jahreszeiten.
Überdachung und Konstruktion
Die Überdachung ist das Kernelement eines jeden Raucherunterstands. Sie sollte aus witterungsbeständigen Materialien bestehen, die dauerhaft stabil bleiben. Stahl und Aluminium sind in der Praxis weit verbreitet, wobei Stahl durch seine hohe Robustheit und Langlebigkeit besonders für stark frequentierte Standorte geeignet ist. Die Dachfläche sollte groß genug sein, um mehrere Personen gleichzeitig zu schützen, ohne dass diese gedrängt stehen müssen. Seitliche Windschutzwände können den Komfort erhöhen, müssen aber so angebracht sein, dass die Belüftung erhalten bleibt.
Ausstattungselemente und Sicherheit
Aschenbecher oder Standascher müssen kippsicher und aus nicht brennbaren Materialien gefertigt sein. Sie sollten regelmäßig geleert werden, weshalb eine leichte Zugänglichkeit für das Reinigungspersonal bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Sitzbänke oder Stehhilfen erhöhen die Akzeptanz des Bereichs bei den Nutzern. Die Kennzeichnung als Raucherzone muss dauerhaft und witterungsbeständig sein. Für Standorte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen empfehlen sich zusätzlich feuerfeste Unterlagen unter den Aschenbehältern.
Wie unterscheiden sich Raucherunterstände für Betriebe und öffentliche Einrichtungen?
Raucherunterstände für Betriebe und öffentliche Einrichtungen unterscheiden sich vor allem in den rechtlichen Anforderungen, der Nutzungsfrequenz und den gestalterischen Ansprüchen. Während betriebliche Lösungen primär auf Funktionalität und Arbeitsschutz ausgerichtet sind, müssen Unterstände im öffentlichen Raum zusätzlich ästhetischen und stadtgestalterischen Anforderungen genügen.
Im betrieblichen Bereich steht die Erfüllung der ASR A4.2 im Vordergrund. Der Unterstand muss so positioniert sein, dass er die Arbeitsabläufe nicht stört, aber dennoch gut erreichbar ist. Industriekunden legen zudem Wert auf robuste Konstruktionen, die auch unter harten Witterungsbedingungen und bei intensiver Nutzung langlebig bleiben.
Für öffentliche Einrichtungen wie Bahnhöfe, Behörden oder Schulen kommen häufig strengere Anforderungen der jeweiligen Landesgesetze hinzu. Hier spielen auch Barrierefreiheit, Vandalismussicherheit und die Einbindung in das Erscheinungsbild des Stadtmobiliars eine wichtige Rolle. Öffentliche Auftraggeber wie Kommunen und Verkehrsbetriebe müssen zudem Vergaberecht und Normen für den öffentlichen Raum beachten, was die Anforderungen an Dokumentation und Zertifizierung erhöht.
Ein weiterer Unterschied liegt im Wartungskonzept: Betriebliche Unterstände werden oft durch das eigene Facility Management betreut, während öffentliche Anlagen häufig im Rahmen von Wartungsverträgen durch den Hersteller oder Dienstleister gepflegt werden.
So unterstützt MABEG bei der Einrichtung eines normgerechten Raucherbereichs
MABEG entwickelt und produziert Überdachungen und Unterstände für den Außenbereich, die sowohl betrieblichen als auch öffentlichen Anforderungen gerecht werden. Als Gesamtdienstleister mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Bereich Stadtmobiliar und ÖPNV-Infrastruktur begleitet MABEG Kunden von der ersten Planung bis zur Montage und darüber hinaus. Konkret bietet MABEG:
- Maßgeschneiderte Raucherunterstände und Pausenunterstände für Betriebsgelände, Industriestandorte und öffentliche Einrichtungen
- Robuste Stahlkonstruktionen, gefertigt im eigenen Werk in Soest nach dem Standard „Made in Germany“
- Normgerechte Ausführung entsprechend den Anforderungen der ASR A4.2 und weiterer relevanter Vorschriften
- Individuelle Anpassung an Standortbedingungen, Nutzungsanforderungen und gestalterische Vorgaben
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 als Planungssicherheit für Auftraggeber
- Umfassender After-Sales-Service mit Wartung, Ersatzteilversorgung und persönlicher Betreuung
Ob Raucherunterstand für einen Industriebetrieb, eine Kommunalverwaltung oder einen Verkehrsbetrieb: MABEG entwickelt gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
